Reliable Payment Services. Built on Experience.
pay.cetera delivers secure, compliant, and efficient clearing and payment services, powered by a highly specialized team and the backing of one of Europe’s leading retail groups.
With a focus on long-term reliability, precision, and seamless execution, we ensure secure and compliant payment processes.
Who are we?
What we do
Who is behind it
pay.cetera is led by a management team with deep roots in the financial and payment industries. Dr. Oliver Bernards and Christoph Stolz contribute strategic and operational expertise from years in banking, treasury, and corporate finance. Together, they combine leadership experience with a clear commitment to stability, compliance, and client-focused solutions.
Who are we?
What we do
Who is
behind it
pay.cetera is led by a management team with deep roots in the financial and payment industries. Thomas Clemens and Christoph Stolz contribute strategic and operational expertise from years in banking, treasury, and corporate finance. While Anna Bejaoui adds deep-dive insights on PSPs. Together, they combine leadership experience with a clear commitment to stability, compliance, and client-focused solutions.
pay.cetera B.V.
Kaldenkerkerweg 2
5913 AD Venlo
support@paycetera.nl
KvK-Nummer: 85531073
BTW-Nummer: NL863655051B01
Managing director and authorized signatories
Dr. Oliver Bernards, Christoph Stolz
General Data Protection Notice
pay.cetera B.V.
Kaldenkerkerweg 2
5913 AD Venlo
Hereinafter referred to as “Pay.cetera” or “we”, operates the website www.pay.cetera.nl
This information provides you with an overview of the processing of your personal data when you visit the pay.cetera.com website. We inform you about what data we collect from you and how we use it. We also explain your rights under applicable data protection law and tell you who you can contact if you have any questions.
1. Data Controller
The data controller in terms of data protection law:
Pay.cetera B.V.
Kaldenkerkerweg 2
5913 AD, Venlo NL
2. Contact person for data protection
The contact person responsible for data protection
(e.g., for inquiries of any kind or to assert data subject rights) of the controller is:
Pay.cetera B.V.
Data Protection Coordinator
Kaldenkerkerweg 2
5913 AD, Venlo NL
dataprotection@paycetera.nl
The contact details of the data protection officer are:
datenschutz süd GmbH
Hohenzollernring 54
50672 Cologne
datenschutz@rewe-group.com
3. Processing of personal data
We process your personal data when you visit the paycetera.nl website, provide us with information via a contact form on our website, request access to information or otherwise contact us.
The following data or data categories may be collected:
- Data that you provide when contacting us (incl. title, first name, last name, e-mail address, telephone number, company, position, address, date of registration, date of last login)
- Data generated when using our website through the use of cookies, web beacons, advertising IDs and other unique identifiers and technologies (e.g., device ID, operating system, pages accessed, links clicked, services used, time of use)
- Data that you provide when registering for the newsletter (e-mail address)
- Data we need to prove your consent to receive the newsletter (IP address and time stamp of the newsletter order and the click on the link in the confirmation e-mail, declarations of consent given)
- Data that we receive when reading the newsletter or from the product recommendations sent by e-mail (opening the e-mail, clicking on links contained in the e-mail, data of the end device used, data on the location based on the IP address, accessibility of the e-mail address, performing an action on the website after clicking on an offer)
- Data that you provide to us with when you apply for an advertised position or send us an application (personal data, data on education, data on previous professional experience, cover letter, CV, photo, certificates)
- Data that you provide on career platforms such as Xing and LinkedIn and that we collect as part of the recruitment process (first name and last name that you provided on the platform, your current position, the date we contacted you, your response to our inquiry)
4. Scope, purpose, and legal basis of data processing
4.1. Newsletter
To send you advertising by e-mail, we use your e-mail address and other information associated with you, provided that you have given your separate consent. This processing is carried out based on Art. 6 para. 1 lit. a GDPR. Your consent is voluntary and is not required for the use of our services. You may withdraw your consent at any time with effect for the future. The withdrawal will have no negative consequences for you.
4.2. Contact (form)
You can contact us using the contact form, by e-mail, by post or by phone. We process your data to answer your inquiry and, if necessary, send you the requested information material. Your data may be transmitted to the office responsible for your request. The legal basis for the data processing described is Article 6 para. 1 lit. b and f GDPR (pre-contractual measures, performance of a contract or balancing of interests, based on the interest of Pay.cetera in answering inquiries).
4.3. Recruiting and application
We process your personal data if we consider you suitable for a specific position on the Xing or LinkedIn platform. To do this, you will be contacted by our employees via the respective platform. We record your name and the date we contacted you internally. If an application process ensues, the information from the following section “Application” applies. If you are not interested in the position offered, we will note this internally so as not to contact you again. This will be deleted after 2 years.
The processing is based on Art. 6 para. 1 lit. f GDPR and, if applicable, Art. 88 GDPR: our legitimate interest in recruiting new employees for the company.
4.4. Cookies and other technologies (Website analysis / Tracking)
We use cookies and other technologies in some areas of our website, e.g., to identify visitors’ preferences and to optimize the website accordingly. This makes it easier to navigate and ensures a high degree of user-friendliness. Cookies and other technologies help us to identify particularly popular areas of our website.
Cookies are small text files that are stored on the hard drive of your end device. They allow information to be stored for a certain period of time and to identify your end device. We use permanent cookies to improve user guidance and to present services on an individual basis. We also use so-called session cookies, which are automatically deleted when you close your browser. You can set up your browser so that it informs you about the placement of cookies. This makes the use of cookies transparent for you. Important: If you completely exclude the use of cookies, you may not be able to use individual functions of our website.
Depending on the purpose of the cookies and the other technologies, we distinguish between necessary, statistical, and marketing cookies.
The necessary cookies and other technologies are required to ensure central functions of the website and the fulfillment of contracts with customers and cooperation partners. They are used on the legal basis of Art. 11 para. 7 Telecommunications Act in conjunction with Art. 6 para. 1 lit. b (contract initiation or fulfillment) and lit. f (overriding legitimate interests) GDPR. The latter interests include monitoring the technical performance of the website. They cannot therefore be deactivated by you as a website user via our Consent Management System.
All cookies and other technologies are described in detail in the cookie banner under the Services. You can view this at any time in the “Privacy Settings” in the footer of the website. Please make sure that you have disabled all privacy/ pop-up blockers for the website in your browser, so that the cookie banner can be displayed.
Statistical cookies and other technologies are necessary to understand how our visitors use our portal, to detect errors and to continuously improve the portal. Their use is based on Art. 11 para. 7 Telecommunications Act (consent for setting or reading cookies) in conjunction with Art. 6 para. 1 lit. a GDPR (consent to the use of cookies). Data processing only begins once you have given the corresponding opt-in (consent). You can withdraw your consent to the data processing at any time with effect for the future. The withdrawal does not affect the legality of the data processing carried out until the withdrawal.
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You can also revoke your consent at any time in the “Privacy Settings”.
Marketing cookies and other technologies are used to understand your interests and to display personalized content that is relevant to you. The legal basis for the use of cookies is Art. 11 para. 7 (consent for setting or reading cookies) in conjunction with Art. 6 para. 1 lit. a GDPR (consent for data processing based on this). Data processing only begins once you have given the corresponding opt-in (consent). You can withdraw your consent to the data processing at any time with effect for the future. The withdrawal does not affect the legality of the data processing carried out until the withdrawal.
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You can also revoke your consent at any time in the “Privacy Settings”.
5. Recipients of personal data
Within Pay.cetera, access to your data is restricted to individuals who require it to perform their assigned tasks.
In addition, service providers who support us in the fulfillment of our tasks may have access to your data. These are service providers in the following categories:
Hosting service providers for the operation of our servers
Development service providers for the programming, development, maintenance, and support of software applications
E-mail dispatch service providers for sending e-mails
The vendors/recipients of data mentioned in this privacy policy in the context of cookies and other technologies
Advertising network operators for advertising campaigns and the display of online advertising (remarketing and retargeting)
Service providers for the delivery and performance measurement of online advertising
Analysis service providers for the evaluation of data and analysis of the use of electronic media
Social media operators for the provision of social plugins
HR service providers to support the selection of applicants
Service providers used by us must meet special confidentiality requirements. They only have access to your data to the extent and for the period necessary to fulfill their tasks.
6. Is data processed outside the European Union?
We also use service providers located in third countries outside the European Union to process your data. Countries outside the European Union handle the protection of personal data differently than countries within the European Union. There is currently no decision by the EU Commission that these third countries generally offer an adequate level of protection. We have therefore taken special measures to ensure that your data is processed just as securely in third countries as it is within the European Union. Where we use third-country service providers, we check whether the service provider is based in a country for which an adequacy decision has been made by the EU Commission or whether a service provider based in the United States is certified under the Data Privacy Framework. Otherwise, we conclude the data protection agreement (standard data protection clauses) provided by the EU Commission for the processing of personal data in third countries and carry out processing-related transfer impact assessments. These measures provide appropriate safeguards for the protection of your data with service providers in third countries.
7. Retention Period
We only store your data for as long as we need it for the respective processing purposes. If the data is no longer required for the fulfillment of the processing purposes stated in this data protection notice, it will be deleted, unless its retention is still necessary for the fulfillment of commercial or tax-related retention obligations.
Data relating to an application for an advertised position six months after the completion of the application process
In connection with the newsletter, we store and process your data for as long as you have subscribed to the newsletter. After you unsubscribe from the newsletter or withdraw your consent, we will stop sending the newsletter and delete your data, unless we are required by law to store it for specific purposes, including the defense against legal claims.
7. Automated individual decision-making, including profiling
We do not use your personal data for automated decision-making or profiling.
8. Your rights as a data subject
If we process your personal data, you are entitled to the following rights as a data subject under data protection law, subject to its requirements.
8.1. Right of access
You can request access to your personal data processed by us.
8.2. Right to rectification
If the information you have provided is not (or no longer) accurate, you can request that your data be rectified. If your data is incomplete, you can request that it be completed.
8.3. Right to erasure
You have the right to request the erasure of your data. Please note that a right for erasure depends on the existence of a legitimate reason. In addition, there must be no regulations that oblige us to retain your data.
8.4. Right to restriction of processing
You have the right to request the restriction of the processing of your data. Please note that the right to request restriction of processing depends on the existence of a legitimate reason.
8.5. Right to object on grounds of legitimate interest
If data is collected on the basis of Art. 6 para. 1 lit. f GDPR (data processing for purposes of legitimate interests), you have the right to object to the processing of your data on grounds relating to your particular situation. In the event of an objection, we will no longer process your data unless we can demonstrate compelling legitimate grounds for the processing which override your interests, rights and freedoms, or the processing serves the establishment, exercise, or defense of legal claims.
8.6. Right to lodge a complaint
You have the right to lodge a complaint with the competent data protection supervisory authority if you do not agree with the processing of your data.
8.7. Right to data portability
You have the right to receive personal data that you have provided to us in an electronic format.
8.8. Right to withdraw your consent
You have the right to withdraw any consent you have given us for the processing of your data at any time. The easiest way to withdraw your consent is to contact us by e-mail using the contact details provided above. The withdrawal of consent does not affect the lawfulness of the processing of your data up to the time of withdrawal.
Datenschutzhinweise für Kunden gem. Art. 13 DSGVO
Im Folgenden können Sie sich einen ausführlichen Überblick darüber verschaffen, welche Daten über Ihre Person in der Rolle als Ansprechpartner oder unser Vertragspartner wir erheben und was wir damit machen. Wir informieren Sie auch über Ihre Datenschutzrechte und zeigen auf, an wen Sie sich mit Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden können.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Pay.cetera B.V.
Kaldenkerkerweg 2
5913 AD Venlo, Niederlande
E-Mail: support@paycetera.nl
Unser externer Datenschutzbeauftragter ist erreichbar unter:
datenschutz süd GmbH
Hohenzollernring 54, 50672 Köln
E-Mail: datenschutz@rewe-group.com
2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Je nach Art Ihrer Beziehung zu uns (z. B. Interessent, Kunde, gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens) verarbeiten wir unterschiedliche personenbezogene Informationen. Dazu können zählen:
- Identitäts- und Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer)
- Angaben zur Funktion im Unternehmen oder zu Vollmachten
- Nachweise im Rahmen gesetzlicher Identifikationspflichten (z. B. Ausweisdaten, Videoident-Verfahren)
- Informationen zu beauftragten Dienstleistungen
- Zahlungs- und Bankverbindungsdaten
Erhoben werden diese Daten im Normalfall direkt bei Ihnen. In bestimmten Fällen kann eine Erhebung auch über Dritte erfolgen, etwa durch Kreditinstitute, Auskunfteien oder Vertriebspartner.
3. Warum verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Basis der folgenden Rechtsgrundlagen und für die jeweils genannten Zwecke:
- 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen):
- Vorbereitung und Abschluss von Verträgen
- Durchführung beauftragter Leistungen
- Kundenkommunikation und Support
- Bereitstellung unserer digitalen Plattformen
- 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen):
- Identifikations- und Überprüfungspflichten (insb. nach Geldwäschegesetz)
- Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht
- 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung):
- Versand von Newslettern
- 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse):
- Schutz unserer IT-Systeme und Daten
- Betrugsprävention und Risikomanagement
- Analyse und Verbesserung unserer Services
4. Ist die Angabe Ihrer Daten verpflichtend?
Einige Informationen benötigen wir zwingend, um unsere Leistungen erbringen oder gesetzliche Pflichten erfüllen zu können. Ohne diese Daten kann ggf. kein Vertragsverhältnis zustande kommen. Bei freiwilligen Angaben informieren wir Sie jeweils separat.
5. Gibt es automatisierte Entscheidungen?
In bestimmten Fällen kann eine automatische Verarbeitung erfolgen, etwa bei der technischen Sperrung eines Kundenkontos infolge von Rücklastschriften. Eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
6. Wer erhält Zugriff auf Ihre Daten?
Ihre Daten werden nur an Stellen weitergegeben, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen oder wenn Sie eingewilligt haben. Dazu zählen:
- IT- und Hostingdienstleister
- Zahlungsdienstleister und Banken
- Vertriebspartner (einschließlich Vermittler), soweit sie in die Vertragsanbahnung oder Kundenbetreuung eingebunden sind
- Wirtschaftsauskunfteien und Inkassodienstleister
- Behörden (z. B. Steuerbehörden, Ermittlungsbehörden)
- Weitere Stellen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist
7. Datenübertragung in Drittstaaten
Manche unserer Dienstleister oder Partner haben ihren Sitz außerhalb der EU/EWR, z. B. in den USA, China oder Japan. In solchen Fällen achten wir auf ein angemessenes Datenschutzniveau durch:
- EU-Standardvertragsklauseln
- Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission
- Andere gesetzlich vorgesehene Schutzmaßnahmen
8. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Nach Wegfall der Speichergründe (z. B. Vertragsbeendigung, Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen) werden die Daten gelöscht.
9. Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz
Sie haben folgende Rechte bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Für Pay.cetera B.V. ist die niederländische Datenschutzaufsicht zuständig: Autoriteit Persoonsgegevens
Postbus 93374, 2509 AJ Den Haag
https://autoriteitpersoonsgegevens.nl
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des Hauptvertrags. Neben den Regelungen des Hauptvertrags gelten für einzelne Leistungen Bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zum Hauptvertrag enthalten. Bei eventuellen Widersprüchen gehen die Regelungen des Hauptvertrags vor.
1.2 pay.cetera übernimmt auf der Grundlage des Hauptvertrags Zahlungsdienste zur Abwicklung von Zahlungen im Rahmen des Grundgeschäfts.
1.3 pay.cetera nimmt hierzu Zahlungen für den Kunden aus dem Grundgeschäft entgegen und zahlt die Gelder an den Kunden aus. Für die Bereitstellungen der unterschiedlichen Zahlarten werden möglicherweise auch andere Zahlungsdienstleister eingebunden, die ggf. auf Vermittlung von pay.cetera oder von dieser eingebundener Dritter ebenfalls einen Vertrag mit dem Kunden schließen. Diese Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkarten-Acquirer) zahlen die den Kunden zustehenden Geldbeträge jedoch nicht direkt an diese aus, sondern kehren diese zunächst an pay.cetera als Collecting Payment Service Provider aus.
1.4 pay.cetera sammelt die Zahlungen sämtlicher angebundener Zahlungsdienstleister, und zahlt diese gebündelt zu den vereinbarten Zahlungszeitpunkten an den Kunden aus.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten folgende Definitionen und Begriffsbestimmungen:
Auszahlungsanspruch ist ein Anspruch des Kunden gegen pay.cetera, die auf dem Clearing-Konto eingegangenen Beträge zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt auszukehren.
Bedingungen sind die vorliegenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Clearing-Konten sind Konten, auf denen pay.cetera die für den Kunden bestimmten Zahlungen entgegennimmt und von denen sie die Auszahlungen an den Kunden vornimmt bzw. vornehmen lässt.
Clearing ist die Entgegennahme der für den Kunden bestimmten Zahlungen auf einem Clearing-Konto und die Auszahlung dieser Beträge an den Kunden.
Deutsche Kreditwirtschaft erbringt technische und organisatorische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zahlungen über das girocard-System.
Endkunden sind die Vertragspartner des Kunden im Rahmen des Grundgeschäfts.
Geschäftstag ist jeder Bankarbeitstag im Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie in den Niederlanden.
Grundgeschäft ist der Vertrag über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen dem Kunden und Endkunden.
girocard-System ist ein Zahlverfahren, bei dem der Endkunde den Kaufpreis mittels girocard-Bezahlkarte zahlt.
Guthaben sind die für den Kunden entgegengenommenen Beträge auf dem Clearing-Konto.
Kunde ist ein Unternehmen oder Einzelkaufmann, das/der mit pay.cetera einen Hauptvertrag über die Erbringung von Zahlungsdiensten zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen abschließt.
pay.cetera bietet Zahlungsdienste zur Abwicklung getätigter Zahlungen im Rahmen des Grundgeschäfts an. pay.cetera ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid – BV), eingetragen im niederländischen Handelsregister unter KVK 85531073. pay.cetera ist geschäftsansässig in Kaldenkerkerweg 2, 5913 AD Venlo und wird beaufsichtigt von der De Nederlandsche Bank (DNB), Spaklerweg 4, 1096 BA Amsterdam.
Referenzkonto ist das vom Kunden angegebene Konto, auf das Auszahlungen erfolgen sollen bzw. das zur Einziehung von Zahlungen verwendet wird, die nicht mit dem vorhandenen Guthaben des Kunden bei pay.cetera verrechnet werden können.
3. GIROCARD CLEARING
3.1 Die direkten Zahlungen von Endkunden unter Einsatz der girocard oder die mittelbaren Zahlungen über Drittzahlungsdienstleister nimmt pay.cetera für den Kunden auf einem Clearing-Konto entgegen.
3.2 pay.cetera führt für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung kein Konto in laufender Rechnung bzw. kein Zahlungskonto gemäß Art. 4 Nr. 12 PSD2.
3.3 Der Kunde gibt gegenüber pay.cetera ein Referenzkonto an, auf welches Auszahlungen erfolgen sollen. Eine Veränderung des Referenzkontos teilt der Kunde pay.cetera unverzüglich, mindestens jedoch 10 Geschäftstage vor der nächsten Auszahlung mit.
3.4 pay.cetera ist gegenüber dem Kunden verpflichtet, die für den Kunden entgegengenommenen Beträge nach Zahlungseingang auf dem Clearing-Konto, ggf. abzüglich etwaiger vereinbarter Entgelte und Aufwendungen, zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt auf das Referenzkonto auszuzahlen.
3.5 pay.cetera ist gegenüber dem Kunden berechtigt, die auf dem Clearing-Konto für den Kunden eingegangenen Gelder nicht an den Kunden auszuzahlen, sondern einzubehalten und direkt zu verrechnen, sofern pay.cetera einredefreie und fällige Ansprüche gegen den Kunden zustehen. Auf das Pfandrecht gemäß Ziffer 8 wird verwiesen.
3.6 Die Auszahlung an den Kunden wird veranlasst, sobald die Wertstellung des für den Kunden entgegengenommenen Betrages auf dem Clearing-Konto erfolgt ist. Dies geschieht in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages nach Transaktionseinreichung bei dem Institut, bei dem pay.cetera das Clearing-Konto führt.
3.7 Der Kunde kann von pay.cetera eine Weiterleitung von Beträgen nur im Rahmen eines ihm zustehenden, auf dem Clearing-Konto vorhandenen Guthabens verlangen. Sollte es zu einer über das vorhandene Guthaben hinausgehenden Auszahlung gekommen sein, so ist dieser Betrag durch den Kunden unverzüglich auf das von pay.cetera geführte Clearing-Konto zurückzuzahlen.
3.8 Überdies ermächtigt der Kunde pay.cetera widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte eine Verrechnung mit dem bei pay.cetera vorhandenen Guthaben des Kunden nicht möglich sein. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde pay.cetera eine Einzugsermächtigung zu Lasten des Referenzkontos.
3.9 Der Kunde wird von pay.cetera bei außergewöhnlichen Transaktionen vorab informiert und hat in jedem Fall für entsprechende Kontodeckung zu sorgen.
3.10 pay.cetera ist berechtigt, die Auszahlung von Beträgen unter folgenden Umständen zurückzuhalten:
(a) bei vermehrten Reklamationen von Endkunden;
(b) bei mehrfachen Transaktionen mit gefälschten oder gestohlenen Zahlungsmitteln im Geschäftsbetrieb des Kunden;
(c) bei begründetem Verdacht auf Aufteilung eines Gesamtrechnungsbetrages in mehrere Einzelbeträge;
(d) bei Nichteinhaltung vertraglicher Bedingungen durch den Kunden;
(e) zur Sicherung künftiger Forderungen von pay.cetera gegen den Kunden, insbesondere bei Rückbelastungen oder Strafgebühren durch Zahlungsdienstleister, soweit eine begründete Erwartung für solche Forderungen besteht;
(f) bei Nichterbringung der vereinbarten Leistung durch den Kunden infolge von Insolvenz oder Einstellung des Geschäftsbetriebs.
3.11 In den Fällen gemäß Ziffer 3.10 ist pay.cetera berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an den eingegangenen und zukünftigen Geldbeträgen geltend zu machen. pay.cetera ist zudem berechtigt, Zahlungen aus den vom Kunden eingereichten Kartenumsätzen zurückzuhalten, bis der Kunde seinen Pflichten gemäß den Bedingungen innerhalb einer von pay.cetera gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber pay.cetera zur Einhaltung aller auf ihn und die von ihm erbrachten Leistungen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen. Dies gilt, sofern pay.cetera als Collecting Payment Service Provider tätig wird, entsprechend auch für die Einhaltung der Regelwerke von Kreditkartenorganisationen und anderen Zahlungsdienstleistern, soweit diese Regelwerke Anforderungen an den Kunden vorsehen und sie dem Kunden bereitgestellt worden sind.
4.2 Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass
(a) die von ihm erbrachten Leistungen aufgrund der jeweils anwendbaren Gesetze in einer rechtlich zulässigen Art und Weise erbracht werden,
(b) die für den Kunden nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Informations- und Unterrichtungspflichten eingehalten werden,
(c) Beschwerden und Reklamationen von Endkunden, die sich auf im Grundgeschäft gewährte Leistungen des Kunden beziehen, unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Endkunden geregelt werden,
(d) Akzeptanzlogos sowie Logos für Authentifizierungsverfahren gemäß den Vorgaben der Deutschen Kreditwirtschaft und pay.cetera gut sichtbar im Kassenbereich dargestellt werden, und
(e) die nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Anforderungen an den Datenschutz im Kassenbereich dargestellt und eingehalten werden.
4.3 Der Kunde darf zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von pay.cetera einschalten.
5. ENTGELTE
Die Entgelte für die nach diesen Bedingungen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und/oder jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
6. SICHERUNGSANFORDERUNG
Die Sicherungsanforderungen im Hinblick auf die vereinnahmten Gelder des Kunden als Zahlungsdienstnutzer erfüllt pay.cetera mittels einer Bankgarantie oder mittels Treuhandkonten. pay.cetera wird dem Kunden auf Anfrage mitteilen, auf welche Art sie die zuvor genannten Sicherungsanforderungen erfüllt.
7. BESCHWERDEBEARBEITUNG
7.1 Bei Reklamationen oder Beschwerden kann sich der Kunde an die im Kontaktformular (abrufbar unter: https://www.paymenttools.com/kontakt) angegebene Kontaktstelle wenden.
7.2 Die Beantwortung von Beschwerden erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.
7.3 Beschwerden der Kunde, die sich unmittelbar auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes beziehen, werden spätestens innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde beantwortet. Kann pay.cetera ausnahmsweise aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Geschäftstagen antworten, erhält der Kunde eine vorläufige Antwort mit den Gründen für die Verzögerung und eine Information, bis wann eine Beantwortung der Beschwerde spätestens zu erwarten ist. Die endgültige Beantwortung der Beschwerde erfolgt in keinem Fall später als 35 Geschäftstage nach Eingang der Beschwerde.
7.4 Die Beantwortung der Beschwerde erfolgt entweder in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
7.5 Zusätzlich zu einer Beschwerde in Bezug auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes kann sich der Kunde auch an die DNB wenden (info@dnb.nl).
8. SICHERHEITEN/PFANDRECHT
Zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche von pay.cetera gegen den Kunden aus dieser Vereinbarung bestellt der Kunde zugunsten von pay.cetera ein Pfandrecht an allen Ansprüchen, die ihm aus dieser Vereinbarung zustehen oder künftig zustehen werden (insbesondere an dem Auszahlungsanspruch auf die Auskehrung der für den Kunden entstandenen Guthaben). pay.cetera nimmt die Pfandrechtsbestellung an. pay.cetera gibt das Pfand frei, soweit sie das auf dem Clearing-Konto verbuchte Guthaben nach Maßgabe von Ziffer 3 an den Kunden auszahlt.
9. HAFTUNG
9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegen pay.cetera sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von pay.cetera, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung der Ziele des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pay.cetera gegenüber dem Kunden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal auf das einfache des durchschnittlichen Auszahlungssaldos der letzten drei Monate vor dem Entstehen des Anspruchs), wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Haftung von pay.cetera für einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schaden ist auf EUR 12.500 begrenzt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die pay.cetera besonders übernommen hat.
9.4 Schadensersatzansprüche gegen pay.cetera verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie beruhen auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Bei diesen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Fristen. Ansprüche und Einwendungen des Kunden gegen pay.cetera aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde pay.cetera nicht spätestens 12 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten entsprechend für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von pay.cetera
9.6 Der Kunde haftet gegenüber pay.cetera für Schäden, die durch die schuldhafte Kompromittierung von Kartendaten, durch schuldhafte Vertragsverletzungen oder durch die fehlende Akzeptanz oder Umsetzung einer nach diesem Vertrag erforderlichen Authentifizierung im Rahmen des girocard-Clearings entstehen. Ebenso haftet der Kunde für Verstöße gegen die den Kunden betreffenden Vorgaben der Deutschen Kreditwirtschaft oder andere für das girocard-System geltende Regelwerke, sofern er diese Verstöße zu verschulden hat. Als Schaden gelten auch etwaige Strafzahlungen oder Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung von der Deutschen Kreditwirtschaft oder anderen relevanten Stellen verhängt werden.
10. FREISTELLUNG VON PAY.CETERA WEGEN RECHTSVERLETZUNGEN SOWIE MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
10.1 Der Kunde stellt pay.cetera auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen pay.cetera wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen (z.B. gegen Regelwerke von Kreditkartenorganisationen, Zahlungsmethodenanbietern) geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich die notwendigen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung von pay.cetera. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter von pay.cetera.
10.2 Überdies ist der Kunde im Falle von Anfragen bzw. Auseinandersetzungen von pay.cetera mit Dritten im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verpflichtet, pay.cetera auf Anforderung alle die Anfrage bzw. die Auseinandersetzung betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen.
11. AUSSCHLUSS BESTIMMTER VORSCHRIFTEN
Die Parteien vereinbaren, dass die Anwendung der Artikel 38 bis 60 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) sowie deren Umsetzung in nationales Recht auf die von pay.cetera zu erbringenden Leistungen ausgeschlossen ist. Die Artikel 40, 41, 44, 45, 46, 52, 53, 54, 55, 60, 62 Abs. 1, 64 Abs. 3, 72, 74, 76, 77, 80, 89 PSD2 enthalten spezifische verbraucherschützende Vorschriften. Da es sich bei den Vertragsparteien dieses Hauptvertrags nicht um Verbraucher handelt, wird die Anwendbarkeit dieser Regelungen ausgeschlossen.
12. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen.
12.2 Weiter verpflichten sich die Parteien, auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten und die nicht allgemein zugänglich sind (u.a. der Hauptvertrag oder die zugehörigen Bedingungen) vertraulich zu behandeln.
12.3 Der Kunde ist in Kenntnis darüber, dass pay.cetera im Rahmen der Zweckbestimmung des Hauptvertrages Abrechnungsdaten und Zusatzdaten speichern, verändern, übermitteln oder nutzen wird oder Daten von Dritten erhält. Die Abrechnungsdaten oder Zusatzdaten können personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden enthalten.
13. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
13.1 Bezüglich Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten wird auf die Regelungen im Hauptvertrag verwiesen
13.2 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch pay.cetera liegt insbesondere vor, wenn
(a) der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mit Kündigungsandrohung dem Zahlungsausgleich fälliger Forderungen von pay.cetera nicht nachgekommen ist,
(b) der Kunde Kartenumsätze von Dritten zur Abrechnung einreicht oder Kartenumsätze einreicht, deren zugrunde liegende Waren oder Dienstleistungen nicht mit dem angegebenen Geschäftsgegenstand des Kunden übereinstimmen,
(c) der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorgaben der Deutschen Kreditwirtschaft oder andere für das girocard-System geltende Regelwerke verstößt und dadurch pay.cetera ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar wird,
(d) der Kunde nicht (mehr) im Besitz der für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und/oder sonstigen Erlaubnisse ist oder ihm diese entzogen wurden, oder
(e) der Kunde seinen Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder seine Bankverbindung zu einer Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz wechselt.
13.3 Bis zum Beendigungszeitpunkt des Hauptvertrags oder der Bedingungen sind bereits abgeschlossene Zahlungsvorgänge vollständig abzurechnen und abzuwickeln. Diese Bedingungen gelten für solche Zahlungsvorgänge bis zur endgültigen Abwicklung fort.
13.4 Der Kunde kann bei Beendigung des Hauptvertrages oder der Bedingungen die Auszahlung eines vorhandenen Restguthabens nach Maßgabe von Ziffer 3.4 dieser Bedingungen verlangen.
13.5 Die Vertragsbeendigung lässt die Haftung der Parteien für bereits entstandene Ansprüche unberührt.
14. VERTRAGSÄNDERUNG
14.1 Änderungen dieser Bedingungen wird pay.cetera dem Kunden mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, mitteilen (Änderungsmitteilung). Die Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf entsprechende Nachfrage an den Kunden übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht.
14.2 Die Zustimmung des Kunden zu der Änderung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des Kunden gemäß Ziffer
14.3 dieser Bedingungen – als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. pay.cetera wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde den Widerspruch vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an pay.cetera abgesendet hat.
14.3 Der Kunde kann die Vertragsbeziehung nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung wird pay.cetera in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Legt der Kunde Widerspruch ein, so ist pay.cetera berechtigt, die Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des Hauptvertrags. Neben den Regelungen des Hauptvertrags gelten für einzelne Leistungen Bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zum Hauptvertrag enthalten. Bei eventuellen Widersprüchen gehen die Regelungen des Hauptvertrags vor.
1.2 pay.cetera übernimmt auf der Grundlage des Hauptvertrags Zahlungsdienste zur Abwicklung von Zahlungen im Rahmen des Grundgeschäfts.
1.3 Im Zuge der Zahlungsabwicklung tritt der Kunde seine Forderungen aus im Rahmen des Grundgeschäfte erteilten Lastschriftmandaten gegen Endkunden an einen dritten Dienstleister ab, welcher diese Forderungen unverzüglich an pay.cetera abtritt. Im Rahmen des verkürzten Zahlungswegs zieht pay.cetera die Forderungen auf Grundlage eines SEPA-Lastschriftmandats ein und überweist die gesammelten Beträge an den Kunden. Durch die Auszahlung erlischt der Anspruch des Kunden auf Kaufpreiszahlung gegenüber den betreffenden Endkunden.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten folgende Definitionen und Begriffsbestimmungen:
Auszahlungsanspruch ist ein Anspruch des Kunden gegen pay.cetera, die auf dem Clearing-Konto eingegangenen Beträge zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt auszukehren.
Bedingungen sind die vorliegenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Clearing-Konten sind Konten, auf denen pay.cetera die für den Kunden bestimmten Zahlungen entgegennimmt.
Endkunden sind die Vertragspartner des Kunden im Rahmen des Grundgeschäfts.
Geschäftstag ist jeder Bankarbeitstag im Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie in den Niederlanden.
Grundgeschäft ist der Vertrag über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen dem Kunden und Endkunden.
Guthaben sind die für den Kunden entgegengenommenen Beträge auf dem Clearing-Konto.
Kunde ist ein Unternehmen oder Einzelkaufmann, das/der mit pay.cetera einen Hauptvertrag über die Erbringung von Zahlungsdiensten zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen abschließt.
pay.cetera bietet Zahlungsdienste zur Abwicklung getätigter Zahlungen im Rahmen des Grundgeschäfts an. pay.cetera ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid – BV), eingetragen im niederländischen Handelsregister unter KVK 85531073. pay.cetera ist geschäftsansässig in Kaldenkerkerweg 2, 5913 AD Venlo und wird beaufsichtigt von der De Nederlandsche Bank (DNB), Spaklerweg 4, 1096 BA Amsterdam.
Referenzkonto ist das vom Kunden angegebene Konto, auf das Auszahlungen erfolgen sollen bzw. das zur Einziehung von Zahlungen verwendet wird, die nicht mit dem vorhandenen Guthaben des Kunden bei pay.cetera verrechnet werden können.
3. ZAHLUNGSABWICKLUNG UNBARER TRANSAKTIONEN
3.1 pay.cetera führt für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung kein Konto in laufender Rechnung bzw. kein Zahlungskonto gemäß Art. 4 Nr. 12 PSD2.
3.2 Der Kunde gibt gegenüber pay.cetera ein Referenzkonto an, auf welches Auszahlungen erfolgen sollen. Eine Veränderung des Referenzkontos teilt der Kunde pay.cetera unverzüglich, mindestens jedoch 10 Geschäftstage vor Wirksamwerden der Änderung, mit.
3.3 pay.cetera ist gegenüber dem Kunden verpflichtet, die für den Kunden entgegengenommenen Beträge nach Zahlungseingang auf dem Clearing-Konto zum in Ziffer 3.5 genannten Auszahlungszeitpunkt auf das Referenzkonto auszuzahlen.
3.4 pay.cetera ist gegenüber dem Kunden berechtigt, die auf dem Clearing-Konto für den Kunden eingegangenen Gelder nicht an den Kunden auszuzahlen, sondern einzubehalten und direkt zu verrechnen, sofern pay.cetera einredefreie und fällige Ansprüche gegen den Kunden zustehen. Auf das Pfandrecht gemäß Ziffer 8 wird verwiesen.
3.5 Eine Wertstellung der Zahlungen an den Kunden erfolgt nach Erhalt des jeweiligen Betrages auf dem Clearing-Konto. Die Auszahlung erfolgt einen Geschäftstag nach Wertstellung auf dem Clearing-Konto.
3.6 Der Kunde kann von pay.cetera eine Weiterleitung von Beträgen nur im Rahmen eines ihm zustehenden, auf dem Clearing-Konto vorhandenen Guthabens verlangen. Sollte es zu einer über das vorhandene Guthaben hinausgehenden Auszahlung gekommen sein, so ist dieser Betrag durch den Kunden unverzüglich auf das von pay.cetera geführte Clearing-Konto zurückzuzahlen.
3.7 Der Kunde ermächtigt pay.cetera widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte eine Verrechnung mitdem bei pay.cetera vorhandenen Guthaben des Kunden nicht möglich sein.
3.8 Der Kunde wird von pay.cetera bei außergewöhnlichen Transaktionen informiert und hat in jedem Fall für entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Eine gültige Einzugsermächtigung ist Voraussetzung dieses Vertrages und wird für die Abrechnung benötigt.
4. ELEKTRONISCHES LASTSCHRIFTVERFAHREN
4.1 Zur Durchführung der Zahlungsabwicklung tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Grundgeschäft gegen die Endkunden an einen dritten Dienstleister ab, welcher diese Forderungen unverzüglich an die pay.cetera abtritt. Im Rahmen des verkürzten Zahlungswegs zieht die pay.cetera die Forderungen auf Grundlage eines SEPA-Lastschriftmandats ein und überweist die gesammelten Beträge an den Kunden. Durch die Auszahlung erlischt der Anspruch des Kunden auf Kaufpreiszahlung gegenüber dem Dritten. Die Auszahlung der entgegengenommenen Gelder erfolgt entsprechend der Regelungen in Ziffer 3 dieser Bedingungen.
4.2 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren richtet sich nach den Regelungen des „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European Payments Council.
4.3 Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften erteilt der Endkunde durch Unterzeichnung des Belegtextes am Point of Sale oder auf sonstige Weise pay.cetera ein SEPA-Lastschriftmandat mit der
(a) Ermächtigung für pay.cetera durch den Endkunden, Zahlungen vom Konto des Endkunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen; und
(b) Weisung des Endkunden an seinen Zahlungsdienstleister, die SEPA-Basislastschriften einzulösen.
4.4 Widerruft ein Endkunde gegenüber pay.cetera ein SEPA-Lastschriftmandat, darf pay.cetera keine weiteren SEPA-Basislastschriften mehr auf Grundlage dieses SEPA-Lastschriftmandats einziehen.
4.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Endkunde bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von seinem Zahlungsdienstleister die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages ohne Angabe von Gründen verlangen kann.
4.6 Im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens können zusätzlich die eingesetzten Karten online durch einen Dienstleister gegen eine von dem Dienstleister oder von Dritten geführte Sperrdatei geprüft werden. Mit einer positiv verlaufenden Abfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in der Sperrdatei nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kartenausgebenden Kreditinstituts oder einer sonstigen Partei abgegeben.
4.7 Der Kunde wird die ihm in diesem Zusammenhang mitgeteilten Datenschutzhinweise den Endkunden auf den entsprechenden Bontexten oder anderweitig wie mitgeteilt zur Verfügung stellen.
5. ENTGELTE
Die Entgelte für die nach diesen Bedingungen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und/oder jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
6. SICHERUNGSANFORDERUNG
Die Sicherungsanforderungen im Hinblick auf die vereinnahmten Gelder des Kunden als Zahlungsdienstnutzer erfüllt pay.cetera mittels einer Bankgarantie oder mittels Treuhandkonten. pay.cetera wird dem Kunden auf Anfrage mitteilen, auf welche Art sie die zuvor genannten Sicherungsanforderungen erfüllt.
7. BESCHWERDEBEARBEITUNG
7.1 Bei Reklamationen oder Beschwerden kann sich der Kunde an die im Kontaktformular (abrufbar unter: https://www.paymenttools.com/kontakt) angegebene Kontaktstelle wenden.
7.2 Die Beantwortung von Beschwerden erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.
7.3 Beschwerden der Kunde, die sich unmittelbar auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes beziehen, werden spätestens innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde beantwortet. Kann pay.cetera ausnahmsweise aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb von 15 Geschäftstagen antworten, erhält der Kunde eine vorläufige Antwort mit den Gründen für die Verzögerung und eine Information, bis wann eine Beantwortung der Beschwerde spätestens zu erwarten ist. Die endgültige Beantwortung der Beschwerde erfolgt in keinem Fall später als 35 Geschäftstage nach Eingang der Beschwerde.
7.4 Die Beantwortung der Beschwerde erfolgt entweder in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
7.5 Zusätzlich zu einer Beschwerde in Bezug auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes kann sich der Kunde auch an die DNB wenden (info@dnb.nl).
8. SICHERHEITEN/PFANDRECHT
Zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche von pay.cetera gegen den Kunden aus dieser Vereinbarung bestellt der Kunde zugunsten von pay.cetera ein Pfandrecht an allen Ansprüchen, die ihm aus dieser Vereinbarung zustehen oder künftig zustehen werden (insbesondere an dem Auszahlungsanspruch auf die Auskehrung der für den Kunden entstandenen Guthaben). pay.cetera nimmt die Pfandrechtsbestellung an. pay.cetera gibt das Pfand frei, soweit sie das auf dem Clearing-Konto verbuchte Guthaben nach Maßgabe von Ziffer 3 an den Kunden auszahlt.
9. HAFTUNG
9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegen pay.cetera sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von pay.cetera, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung der Ziele des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pay.cetera gegenüber dem Kunden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal auf das einfache des durchschnittlichen Auszahlungssaldos der letzten drei Monate vor dem Entstehen des Anspruchs), wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Haftung von pay.cetera für einen wegen nicht erfolgter oder fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schaden ist auf EUR 12.500 begrenzt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die pay.cetera besonders übernommen hat.
9.4 Schadensersatzansprüche gegen pay.cetera verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie beruhen auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Bei diesen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Fristen. Ansprüche und Einwendungen des Kunden gegen pay.cetera aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde pay.cetera nicht spätestens 12 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von pay.cetera.
10. FREISTELLUNG VON PAY.CETERA WEGEN RECHTSVERLETZUNGEN SOWIE MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
10.1 Der Kunde stellt pay.cetera auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Dritte (mit Ausnahme gruppeninterner Leistungserbringer) – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen pay.cetera wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen (z.B. gegen Regelwerke von Kreditkartenorganisationen, Zahlungsmethodenanbietern) geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich die Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung von pay.cetera. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter von pay.cetera.
10.2 Der Kunde ist im Falle von Anfragen bzw. Auseinandersetzungen von pay.cetera mit Dritten (mit Ausnahme der gruppeninternen Leistungserbringer) im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verpflichtet, pay.cetera auf Anforderung alle die Anfrage bzw. die Auseinandersetzung betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen.
11. AUSSCHLUSS BESTIMMTER VORSCHRIFTEN
Die Parteien vereinbaren, dass die Anwendung der Artikel 38 bis 60 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) sowie deren Umsetzung in nationales Recht auf die von pay.cetera zu erbringenden Leistungen ausgeschlossen ist. Die Artikel 40, 41, 44, 45, 46, 52, 53, 54, 55, 60, 62 Abs. 1, 64 Abs. 3, 72, 74, 76, 77, 80, 89 PSD2 enthalten spezifische verbraucherschützende Vorschriften. Da es sich bei den Vertragsparteien dieses Hauptvertrags nicht um Verbraucher handelt, wird die Anwendbarkeit dieser Regelungen ausgeschlossen.
12. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) einzuhalten und angemessene Vorsorge gegen eine unbefugte Nutzung von Karten- und Nutzerdaten zu treffen.
12.2 Weiter verpflichten sich die Parteien, auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten und die nicht allgemein zugänglich sind (u.a. der Hauptvertrag oder die zugehörigen Bedingungen) vertraulich zu behandeln.
12.3 Der Kunde ist in Kenntnis darüber, dass pay.cetera im Rahmen der Zweckbestimmung des Hauptvertrages Abrechnungsdaten und Zusatzdaten speichert, verändert, übermittelt oder nutzt oder Daten von Dritten erhält. Die Abrechnungsdaten oder Zusatzdaten können personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden enthalten.
13. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Die Regelungen zu Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
14. VERTRAGSÄNDERUNG
14.1 Änderungen dieser Bedingungen wird pay.cetera dem Kunden mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, mitteilen (Änderungsmitteilung). Die Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf entsprechende Nachfrage an den Kunden übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht.
14.2 Die Zustimmung des Kunden zu der Änderung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des Kunden gemäß Ziffer 14.3 dieser Bedingungen – als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. pay.cetera wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde den Widerspruch vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an pay.cetera abgesendet hat.
14.3 Der Kunde kann die Vertragsbeziehung nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung wird pay.cetera in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Legt der Kunde Widerspruch ein, so ist pay.cetera berechtigt, die Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen.
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Regulatory bodies
Pay.cetera B.V. (pay.cetera) is an electronic money institution within the meaning of section 1:1 of the Financial Supervision Act (Wet op het financieel toezicht – Wft), which implements Article 2(1) of Directive 2009/110/EC (Second E-Money Directive), having its registered office in the Netherlands and subject to the supervision of De Nederlandsche Bank (DNB).
Passporting
As a dutch electronic-money-institution (according to PSD2 – WFT 2:10a(1)) pay.cetera provides the following cross-boarder services to EEA for the purposes of passporting: 2.5.1 Issuing of payment instruments 2.5.2 Acquiring of payment transactions 2.6 Money remittance.